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„Ab einer Betriebsgröße von 15 Mitarbeitern ist Personalentwicklung nicht nur empfehlenswert, sondern sogar dringend notwendig“, mahnt die Expertin. „Denn dann funktioniert die Zusammenarbeit nicht mehr auf Zuruf, sondern es sind exakt definierte und auf das Unternehmen abgestimmte Strukturen erforderlich, damit ein reibungsloser Ablauf und funktionierende Informationswege garantiert sind.” Die Personalentwicklung bezeichnet Härdtl gerne auch als aktiven Betriebsklimaschutz – “ein Personalentwickler ist somit der Betriebsklimaschutzbeauftragte eines Unternehmens.” Während etwa Brandschutzbeauftragte unter gewissen Voraussetzungen sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, hat der Personalentwickler hierzulande allerdings noch nicht den Stellenwert, der ihm eigentlich gebühren sollte. Ganz im Gegenteil: In KMUs gilt er sogar als Luxus, der nicht leistbar ist. “Pflege und Schutz des Betriebsklimas sind aber mindestens genau so wichtig für einen intakten Betrieb wie der Brandschutz”, ist Härdtl überzeugt.
Ausbildung zur PersonalentwicklerIn beginnt im Oktober
Doch: Personalentwicklung ist kein Prozess, der irgendwann begonnen und zu einem bestimmtenZeitpunkt wieder abgeschlossen werden kann. Sie kann auch nicht sporadisch oder nach einem fix vorgegebenen Stundenplan durchgeführt werden. „Personalentwicklung muss immer und laufend angewandt werden, wenn sie einen positiven Effekt zeitigen soll. Daher ist es auch so wichtig, dass dieser Bereich nicht outgesourct wird, sondern von einem Mitarbeiter aus den eigenen Reihen selbst erledigt wird“, betont Härdtl und verweist darauf, dass „natürlich auch diese Mitarbeiter von der Ausbildung zum Personalentwickler profitieren – sie übernehmen zusätzliche Verantwortung innerhalb des Betriebs und verfügen zudem über ein wertvolles Zertifikat, was auch ihren Marktwert steigert.“
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